Preis: 199 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Dieses Angebot beinhaltet ein Leistungspaket des gewerblichen Rechtsschutzes zu den angegebenen Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB).
Es richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden.
Inhalt des Leistungspakets:
Anmeldung einer nationalen deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in 3 Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassifikation) durch einen Rechtsanwalt mit folgenden Leistungen:
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Prüfen der Schutzfähigkeit des anzumeldenden Zeichens.
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Recherche nach bestehenden identischen eingetragenen deutschen, europäischen und international registrierten Wortmarken; Recherche nach identischen im deutschen Handelsregister eingetragenen geschäftlichen Bezeichnungen.
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Bewerten des Kollisionsrisikos der Markenanmeldung auf der Grundlage der beauftragten Recherchen (Ziff. 2).
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Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für 3 Klassen nach der Nizza-Klassifikation. Der Entwurf wird dem Mandant zur Genehmigung per Email übersandt.
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Erstellen und Einreichen des Markenanmeldeantrages beim Markenamt.
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Das Führen der Korrespondenz mit dem Markenamt und die Information des Mandanten per Email.
Nicht enthalten sind insbesondere,
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vollständige Recherche nach bestehenden kollidierenden Kennzeichen,
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das Anfertigen einer Stellungnahme/Erwiderung im Falle der Ankündigung einer Zurückweisung der Anmeldung durch das Markenamt,
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das Betreiben etwaiger Rechtsmittelverfahren,
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eine weitergehende individuelle Beratung.
Stattdessen kann nach vorheriger Terminvereinbarung eine
telefonische Markenberatung über eine kostenpflichtige
Service-Rufnummer für 2,89 € pro Minute (aus dem deutschen Festnetz)
in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Für die Anmeldung der Marke in 3 Nizza-Klassen fallen zusätzlich amtliche Anmeldegebühren von derzeit 290,00 € an. Im Einzelfall schlägt das Markenamt eine Umgruppierung des eingereichten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vor, die zur Erhöhung der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen und damit zu höheren Kosten von je 150,00 € für jede zusätzliche Klasse führt. Von den höheren Kosten entfallen 100,00 € auf amtliche Anmeldegebühren und 50,00 € (netto) auf anwaltliche Tätigkeit. Der Mandant kann dem Vorschlag folgen oder die Anmeldung nachträglich einschränken.